Ja. Um das Verfahren einfach zu halten. Ablehnungen von Mitgliedsanträgen durch den Vorstand geschehen äußerst selten. Wenn dies in Ihrem Fall zutreffen sollte, schlagen wir Ihnen vor, die bereits erfolgte Zahlung als Einmalspende zu betrachten. Erfolgte Ihre Zahlung im Lastschriftverfahren, können Sie diese ohne Angaben von Gründen rückbuchen lassen. Im Falle einer Kreditkartenzahlung schlagen wir Ihnen eine Rückzahlung vor.
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Mietgliedsbeiträge