Rechte von Vereinsmitgliedern
Jedes Mitglied darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Jedes Mitglieder besitzt Stimm- und Wahlrecht.
Jedes Vereinsmitglied kann bestimmen, was mit seinen Daten gemacht werden darf. Außerdem hat jedes Mitglied ein Auskunftsrecht..
Den Vereinsmitgliedern steht es zu, vom Vorstand Auskunft über alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vereins (§§ 27 Abs. 3, 666 BGB) zu erhalten.
Erbitten mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich die Einberufung einer Mitgliederversammlung, ist diese einzuberufen.
Pflichten von Vereinsmitgliedern
Jedes Vereinsmitglied muss eine Gebühr (Vereinsbeitrag) für seine Mitgliedschaft leisten. Durch die Gründungsmitgliederversammlung der jährliche Mindestbeitrag auf 100 EUR (bzw. bei monatlicher Zahlung auf 10 EUR/Monat) festgesetzt. Höhere Beiträge können im Sinne des Förderzweckes freiwillig gewählt werden.
Wer einem Verein beitritt, hat eine Treuepflicht. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Vereinssatzung und der Vereinsordnungen zu beachten und einzuhalten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Vereinszweck zu beachten, die Interessen des Vereins zu fördern und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
Die Förderungspflichten stellen die Pflicht dar, am Verein teilzunehmen, also z.B. beim Aufbau von Veranstaltungen zu helfen, an regelmäßigen Treffen teilzunehmen, für den Verein da zu sein, andere Vereinsmitglieder zu unterstützen o.ä.
Den Vereinsmitgliedern steht es zu, vom Vorstand Auskunft über alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vereins (§§ 27 Abs. 3, 666 BGB) zu erhalten.