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Mitgliedschaft Gold

500,00 

Rechte von Vereinsmitgliedern

Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung

Jedes Mitglied darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

Stimmrecht und Wählbarkeit in der Mitgliederversammlung

Jedes Mitglieder besitzt Stimm- und Wahlrecht.

Datenschutz

Jedes Vereinsmitglied kann bestimmen, was mit seinen Daten gemacht werden darf. Außerdem hat jedes Mitglied ein Auskunftsrecht..

Auskunftsrecht

Den Vereinsmitgliedern steht es zu, vom Vorstand Auskunft über alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vereins (§§ 27 Abs. 3, 666 BGB) zu erhalten.

Minderheitenrecht

Erbitten mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich die Einberufung einer Mitgliederversammlung, ist diese einzuberufen.

Pflichten von Vereinsmitgliedern

Zahlungspflicht

Jedes Vereinsmitglied muss eine Gebühr (Vereinsbeitrag) für seine Mitgliedschaft leisten. Durch die Gründungsmitgliederversammlung der jährliche Mindestbeitrag auf 100 EUR (bzw. bei monatlicher Zahlung auf 10 EUR/Monat) festgesetzt.  Höhere Beiträge können im Sinne des Förderzweckes freiwillig gewählt werden.

Vereinssatzung und der Vereinsordnungen beachten

Wer einem Verein beitritt, hat eine Treuepflicht. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Vereinssatzung und der Vereinsordnungen zu beachten und einzuhalten.

Vereinszweck beachten

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Vereinszweck zu beachten, die Interessen des Vereins zu fördern und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

Förderungspflicht

Die Förderungspflichten stellen die Pflicht dar, am Verein teilzunehmen, also z.B. beim Aufbau von Veranstaltungen zu helfen, an regelmäßigen Treffen teilzunehmen, für den Verein da zu sein, andere Vereinsmitglieder zu unterstützen o.ä.

Auskunftsrecht

Den Vereinsmitgliedern steht es zu, vom Vorstand Auskunft über alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vereins (§§ 27 Abs. 3, 666 BGB) zu erhalten.