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Fragen und Antworten
zur Mitglied­schaft

Rechte & Pflichten von Vereinsmitgliedern

Der iKANTOS Förderverein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Jeder eingetragene Verein haftet für alle Handlungen im Verhältnis gegenüber Dritten, die seine Organe in Ausübung ihrer Vereinsgeschäfte tätigen (Repräsentantenhaftung). Der eingetragene Verein als rechtsfähige juristische Person handelt durch den Vorstand oder durch andere aufgrund Vereinssatzung berufene Vertreter. Der Verein haftet für alle rechtsgeschäftlichen und deliktischen Verbindlichkeiten. Die Haftung gegenüber Dritten umfasst stets das Vereinsvermögen.

Außenhaftung des Vereins

Insofern der Vorstand, als Organ des Vereins, in Ausführung seines Amtes Dritten gegenüber handelt, ist eine persönliche Haftung des Vorstands gegenüber Dritten ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für die persönliche Haftung der Mitglieder gegenüber Dritten.

Innenhaftung des Vorstandes

Im Innenverhältnis hält sich der Verein bei seinem Vorstand schadlos. Den Vorstand trifft eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Verein.

Voraussetzung ist, dass der Vorstand bei einer Handlung in Ausführung einer Tätigkeit als Vorstand, die die Haftung des Vereins im Außenverhältnis begründet hat, schuldhaft seine Pflichten verletzt hat.

Hinsichtlich der Verschuldensmaßstäbe wird zwischen vorsätzlicher, fahrlässiger oder grob fahrlässiger Verletzung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflichten unterschieden.

Außenhaftung des Vorstandes

Die Organhaftung des Vereins schließt nicht aus, dass die den Verein repräsentierenden Personen persönlich zur Haftung herangezogen werden.

Fazit: Als beitragszahlendes Mitglied, ohne spezielles schadhaftes Handeln als Vereinsrepräsentant gegenüber Dritten können Haftungsrisiken quasi ausgeschlossen werden. Hinzu kommt der Umstand, dass unser Verein nicht wirtschaftlich tätig ist und die Haftung ehrenamtlicher Repräsentanten im Innenverhältnis auf grobe Fahrlässigkeit begrenzt ist.

Neben der Pflicht zur Entrichtung eines regelmäßigen Beitrags hat jedes Mitglied das Recht, über seine Teilnahme an den Mitgliederversammlungen Anträge und Vorschläge zur Tätigkeit des Vereins einzubringen, den Vorstand zu wählen und dessen Arbeit zu kontrollieren. Darüber hinaus kann sich das Mitglied in den Strukturen (Ausschüssen, sofern sie gebildet werden) engagieren und den Verein unterstützen in der Öffentlichkeit bekannter zu werden und um Mitglieder und Zustimmung zu werben. Letzteres ist natürlich auch eingeschränkt außerhalb des Vereins möglich.

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